Welch ein Bild, wenn die erbärmlich machtlosen Berliner Parteibuchgecken ohnmächtige Selbstenthauptungsspielchen treiben. Die SPD wirft ein Minibömbchen ins Kanzleramt und läßt die Mutti der Nation ein klein wenig zittern, gießt noch etwas aus dem Ölkännchen nach, damit die NSA-Spionage-Affäre auf dem Schreibtisch der (ohn-)mächtigsten Frau der Welt noch mehr stinkt.
Merkel dürfe gegenüber den USA nicht unterwürfig sein, kritisiert ahnungslos Generalsekretärin Fahimi.
Woher soll Frau Fahimi auch die Shaef-Gesetze, die in der Bundesrepublik-Treuhandverwaltung für deren verwaltete Bewohner (Art. 25 Grundgesetz) weiterhin gültig sind, kennen? Yasmin Fahimi (1967 geb.) hat auf der Grundschule in Altwarmbüchen und auf dem Gymnasium in Isernhagen vermutlich weder von Haager Landkriegsordnung, Shaef oder Carlo Schmidts Rede zum GG gehört (auch in keiner anderen Schule hätte sie es lernen können).
«Eine deutsche Kanzlerin darf nicht unterwürfig sein gegenüber den USA», sagte sie dem Tagesspiegel. Der NSA-Untersuchungsausschuß müsse Einblick erhalten. Dazu müsse «das Kanzleramt nicht unterwürfig in Washington um Erlaubnis betteln». Es genüge, die USA zu informieren. «Wir dürfen uns nicht zum Vasallen der USA machen und die Rechte des Bundestags ignorieren».
Weiß Frau Fahimi über die Rechte des Bundestages eigentlich Bescheid? Der Bundestag tagt in einer Stadt, die 26 Jahre nach der Vereinigung der beiden Überreste Deutschlands und 70 Jahre nach dessen Totalniederlage noch immer unter alliierter Militärverwaltung steht. Dieser Bundestag agiert nach einem Gesetz, das wie folgt definiert wird:
Ein Grundgesetz ist ein besatzungsrechtliches Mittel zur Schaffung von Ruhe und Ordnung in einem durch Kriegshandlung besetzten Gebiet. Gegeben von der Siegermacht(oder den Siegermächten), für das auf Zeit eingesetzte Verwaltungsorgan(BRD).
(Creifeld´s Rechtswörterbuch 17. Auflage Verlag C.H.Beck München 2002. Das Buch zählt in Deutschland zur juristischen Standardliteratur. wikipedia)
Im Übrigen sind zur Gültigkeit des GG nach ersatzloser Streichung dessen Artikels 23 im Jahre 1989 zumindest erhebliche Zweifel angebracht.
Kein Wunder, wenn Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) die Forderung, sich über den Willen der USA hinwegzusetzen, für wenig durchdacht hält.
Worum geht es? Über Jahre soll der BND der NSA geholfen haben, europäische Unternehmen und Politiker auszuspähen. Dazu haben die Amis dem BND Listen mit Tausenden Suchwörtern übermittelt. Die Bundesregierung wartet auf eine Erlaubnis der Amerikaner, dem parlamentarischen Kontrollgremium und dem NSA-Untersuchungsausschuß Einblick in diese Listen zu gestatten.
Ein wundersames Anliegen, bei dem mit „Hochdruck daran gearbeitet wird„, bei einem Einbrecher auf eine Liste all jener Schlüssel zu drängen, mit denen er über Jahre in Wohnungen und Fabriken herumgefingert hat. Die Hoffnung, das Thema zu verschleppen, bis es medial von anderen Ereignissen verdrängt wird, ist verständlich. Gleichwohl ist zu bezweifeln, ob die Verzögerungstaktik hinter dem bemühten Fabulieren auch diesmal klappt.
Es wäre möglich. Immerhin hängt 75% der Deutschen laut einer Umfrage das Thema NSA zum Hals raus.
Weit realistischer wird der Fall bei den Christdemokraten eingordnet: «Überzogene antiamerikanische Töne, wie sie aus der SPD-Parteizentrale zu hören sind, helfen jedenfalls nicht.»
Stephan Mayer, Innenexperte der Unionsfraktion.